Monatszeitschrift für Politik, Volkstum und Kultur.

In der BRD gibt es bereits zahlreiche Mahnmale gegen „rechten Terror“ wie in München. Tatsächlich sind die rechte Urheberschaft in vielen Fällen mehr als fraglich und die Handschrift der Geheimdienste offensichtlich.

Wer verbreitet Verschwörungstheorien?

Die unbeantworteten Fragen zum Amoklauf von Hanau

Nach dem schrecklichen Amoklauf mit zehn Toten im hessischen Hanau brauchte es keine 24 Stunden, bis das bundesdeutsche Polit- und Medienkartell sein Urteil verkündete: Das Verbrechen sei rassistisch motiviert und würde sich in eine ganze Reihe von vermeintlichen rechten Terrorakten einreihen. Doch die Instrumentalisierung eines derartigen Verbrechens zu politischen Zwecken stellt eine grenzenlose Pietätlosigkeit dar.

Ein Beitrag von Sven Häusler

Gerade die Angehörigen dieser Opfer haben aber ein Recht auf Aufklärung dieser Schreckenstat. Sie dürfen nicht als unfreiwillige Handlanger einer konzertierten Politkampagne mißbraucht werden. Wenige Stunden nach der Tat hielten sich die Ermittler noch mit einer eindeutigen, politischen Einordnung der Tat zurück. Neun Menschen mit Migrationshintergrund sowie seine Mutter und sich selbst soll der 43jährige Tobias R. in Hanau ermordet haben.
Die Tränen der Hinterbliebenen waren noch nicht getrocknet, da begann bereits eine hemmungslose parteipolitische Instrumentalisierung. „Klar ist aber auch, dass das Hetzen gegen Migranten, das Bedienen antisemitischer Narrative und die Verächtlichmachung von Staat und Medien wie es auch von der AfD seit Jahren systematisch betrieben wird, tödliche Konsequenzen hat.

Manipulative Einordnungen wie auf Knopfdruck

Dieses vergiftete gesellschaftliche Klima ist der Nährboden für die rechtsterroristischen Strukturen, mordende Einzeltäter und Terroranschläge wie in Halle, Kassel und nun Hanau“, übernahm etwa der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz kurz nach der Tat gegenüber der „Bild“-Zeitung die Arbeit der Ermittler einfach selbst. Dieser kruden Logik folgend forderten sowohl SPD als auch Grüne am 21. Februar eine Beobachtung des lästigen Konkurrenten namens AfD durch den Verfassungsschutz. Dabei läßt sich nach wie vor nicht der geringste Zusammenhang zwischen dem Hanauer Amoklauf und der AfD herstellen. Auch selbsternannte Journalisten und „Rechtsextremismus-Experten“ hielt das nicht davon ab, die furchtbare Bluttat von Hanau über Wochen hinweg skrupellos für die eigene Agenda auszuschlachten.

Migrantengewalt wird keine Beachtung geschenkt

Nur durch diese Instrumentalisierbarkeit gegen „Rechts“ bleibt es wohl auch erklärbar, daß die Hinterbliebenen der Opfer des islamistischen Anschlags vom Berliner Breitscheidplatz – ebenso wie tausende deutsche Opfer von Migrantengewalt seit 1990 – noch immer auf eine ähnlich lautstarke öffentliche Solidarisierung warten.
Besonders pietätlos zeigte sich die gern von Mainstream-Medien als „AfD-Expertin“ präsentierte Liane Bednarz. Nachdem am Abend des 23. Februars erste Hochrechnungen der Bürgerschaftswahl von Hamburg bekannt wurden, twitterte Bednarz: „In zeitlicher Hinsicht ist der Wahltermin heute bei uns in Hamburg ein großes Glück. Weil hier im Angesicht von #Hanau der AfD umgehend die rote Karte gezeigt werden konnte.“
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) behauptete währenddessen bereits am Tag nach dem Massaker – ohne dafür auch nur den gering- sten Beweis erbringen zu können – einen Gesamtzusammenhang verschiedenster Verbrechen, die er allesamt als „rechten Terror“ kategorisiere.

Der Amokläufer war Behörden gut bekannt

Dabei wirft vor allem das Verhalten der als CDU-nah geltenden Generalbundesanwaltschaft zahlreiche Fragen auf. So wurde beiläufig berichtet, daß Tobias R. bereits im November 2019 eine Strafanzeige gegen eine unbekannte „geheimdienstliche Organisation“ eingereicht habe. Ein entsprechendes, auf den 6. November datiertes Schreiben richtete der mutmaßliche Killer laut „Bild-Zeitung“ direkt an Generalbundesanwalt Peter Frank. Darin habe R. schriftlich verlangt, „dass Sie auf mich zugehen und mit mir kommunizieren“.
Doch selbst diese offenherzige Einladung des späteren Killers bot offenbar keinen Anlaß zu Ermittlungen. Die 19seitige Strafanzeige soll zudem „weite Passagen des Abschiedsmanifests“, das R. vor dem Anschlag im Internet veröffentlichte, enthalten.

Potentiell gefährlicher Psychopath – der Staat schaut zu?

Bereits wenige Zitate aus diesem Schreiben vom November 2019 dürften auch Laien schnell erkennen lassen, daß es sich beim Absender um einen potentiell gefährlichen Psychopathen handeln könnte. Denn R. warnte in dem dubiosen Schreiben unter anderem laut in von der „Bild-Zeitung“ veröffentlichten Zitaten auch vor Personen, „welche in der Lage sind, die Gedanken eines anderen Menschen zu lesen und darüber hinaus fähig sind, sich in diese ‚einzuklinken‘ und bis zu einem gewissen Grad eine Art ‚Fernsteuerung‘ vorzunehmen.“ Thematisiert wurde dieses Schreiben ebensowenig wie der Umstand, daß R. offenbar bereits lange vor der Gründung der AfD im Jahr 2013 unter Wahnvorstellungen litt. Auch der Umstand, daß der Absender über mehrere registrierte Waffen verfügte, schien bei der Generalbundesanwaltschaft im November keineswegs die Alarmglocken schrillen zu lassen. Nicht weniger brisant sind erste Hintergründe, die am 27. Februar im Innenausschuß laut „Compact“ unter anderem von der grünen Bundestagsabgeordneten Filiz Polat thematisiert wurden.
So konnte R. offenbar in der überschaubaren Innenstadt von Hanau rund eine Stunde lang ungestört morden, bevor die Polizei eingriff. Der Zugriff des „Spezialeinsatzkommandos“ (SEK) auf die Wohnung des Verdächtigen sei erst rund vier Stunden nach dem Massaker erfolgt.

Und wieder eine Česká: Handschrift der Geheimdienste?

Dort lag R. zudem auf einer Waffe, die im Zusammenhang mit den NSU-Ermittlungen traurige Bekanntheit erlangt hatte – auf einer Česká-Pistole. Der Killer soll das Modell „CZ Shadow 2“ von einem professionellen Verleiher für einen Monat geborgt haben. Als diese Ungereimtheiten öffentlich wurden, verschwand das Thema „Hanau“ schnell von den Titelseiten der etablierten Medien. Diese Chronologie erinnert frappierend an die Berichterstattung nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke: Als im Zusammenhang mit dem Hauptverdächtigen Stephan E. auch der Name Andreas Temme fiel, herrschte schnell Schweigen im sonst so unruhigen Blätterwald der Mainstream-Medien. Schließlich spielte der frühere Verfassungsschutzmitarbeiter Temme bereits bei den Ermittlungen zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ eine äußerst mysteriöse Rolle. Auch hier ließen sich viele unangenehme Fragen zur Rolle vermeintlicher Verfassungs- und Staatsschützer stellen. Doch diese Fragen passen nur schlecht in die plumpe Agenda eines zunehmend verzweifelt um die eigenen Pfründe bangenden Establishments. Es bleibt die Aufgabe kritischer Bürger und alternativer Medien, sachliche Fragen zu den tatsächlichen Zusammenhängen zu stellen.

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