Unrecht ist auch nach 100 Jahren falsch
Vor 100 Jahren, am 12. Oktober 1921, fand am Brenner (sowie am Reschenpaß) jenes Ereignis statt, welches die im Jahr zuvor vollzogene formelle Annexion des südlichen Landesteils Tirols in das Königreich Italien symbolträchtig markieren sollte. König Viktor Emanuel III. war mit Gattin Elena von Montenegro eigens zu diesem symbolträchtigen Akt der “feierlichen Grenzmarkierung” angereist.
Von Reinhard Olt
Mit königlichem Sonderzug war das Königspaar in Trient am 11. Oktober 1921 von Würdenträgern am Bahnhof begrüßt worden und hatte auf dem Dante-Platz im Stadtzentrum die Huldigungen von Honoratioren und Volk entgegengenommen. Desgleichen tags darauf in Bozen. Daran nahmen aber kaum angestammte Bozner, sondern vornehmlich Soldaten und formelle Repräsentanten des italienischen Staates, seiner Behörden und Insitutionen, sowie von deutscher wie ladinischer Südtiroler Bevölkerung als Besatzer empfundene Soldaten teil. Der Bozner Bürgermeister Julius Perathoner – als vormaliger Abgeordneter im Reichsrat sowie im Tiroler Landtag einer der führenden Vertreter der damals dominanten Deutschfreiheitlichen Partei bekleidete er das Amt von 1895 bis zur Absetzung am 3. Oktober 1922 (nach dem „Marsch auf Bozen” der Schwarzhemden Mussolinis am 2./3. Oktober) – ließ es dabei bewußt zum Affront kommen.
Der Überlieferung nach begrüßte er den König am Bahnhof auf deutsch und drückte in seiner ebenfalls auf deutsch gehaltenen kurzen Ansprache in deutlichen Worten sein Mißfallen über die Zustände unter italienischer Herrschaft über die Stadt und Südtirol aus. Ohne längeren Aufenthalt und ohne Besichtigung der Stadt reiste daraufhin der Hofstaat über Klausen und Brixen zum Benner, wo, wie danach am Reschen, der markante Grenzstein geweiht wurde.
Italien, über das einst Bismarck befand, es sei „hungrig und hat schlechte Zähne”, verleibte sich den südlichen Landesteil Tirols mitsamt dem bis Ende des Ersten Weltkriegs zu Österreich-Ungarn gehörenden Welschtirol (Trentino) formell 1920 ein. Im Friedensdiktat von Saint-Germain (10. September 1919) war der unmittelbar nach dem Waffenstillstand vom 3. November 1918 von italienischen Truppen vertragswidrig besetzte Teil Tirols – gemäß Übereinkünften, die in einem zwischen Rom und London im April 1915 ausgehandelten Geheimvertrag getroffen worden waren – von den Siegermächten des Ersten Weltkriegs formell Italien zugesprochen worden. Gänzlich außer Acht ließ man dabei die – maßgeblich vom französischen Regierungschef Georges Clemenceau sowie dem britischen Premier David Lloyd George ignorierten und damit unterlaufenen – „Grundzüge einer friedlichen Nachkriegsordnung für Europa“ des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson. Laut dessen „14-Punkte-Programm“ sollten sich die zu ziehenden Grenzen nicht zuletzt an sprachlich-ethnischen Verhältnissen orientieren und insbesondere auf dem Selbstbestimmungsrecht der Völker gründen.
Die rechtskräftige Einverleibung in den italienischen Staatsverband war am 10. Oktober 1920 auf der Grundlage eines am 9. August am Tiber von der Abgeordnetenkammer und am 24. September 1920 vom Senat verabschiedeten königlichen Dekrets vollzogen worden. Gegen diese „Einverleibung durch Abstimmung“ hatten sich lediglich die italienischen Sozialisten ausgesprochen und völlig zurecht argumentiert, die „strategische Sicherheit des Landes“, worauf sich alle anderen Parteien beriefen, könne „keinesfalls die Annexion der deutschen Bevölkerung und dieses mit deutschen Traditionen erfüllten Landes begründen“, zumal da „Österreich keine Gefahr mehr für Italien bilden kann“. Mit ihrer Forderung nach einer Volksabstimmung hatten sich die Sozialisten gegen die anderen politischen Formationen nicht durchsetzen können.
In Südtirol kam es zu Protestkundgebungen, die sogleich untersagt und für die Zukunft verboten wurden. Nach der Abstimmung hatte es in Trient eine offizielle Anschlußfeier gegeben, wozu auch Südtiroler Bürgermeister eingeladen waren“. Bürgermeister Perathoner hatte dies – ebenso wie seine Amtskollegen – als ‚Zumutung‘ abgelehnt und geantwortet, es sei „nichts anderes als Spott“, an einem Fest teilnehmen zu sollen, „welches der Feier jenes Gewaltfriedens von St. Germain dient, durch welchen die Stadt Bozen losgetrennt und einem fremden Staatswesen einverleibt wurde“. Für uns Nachgeborene kann daher nur gelten: Ein Unrecht ist auch nach 100 Jahren nicht vergessen und muß Unrecht bleiben, solange es unüberwunden fortbesteht.