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Mit Panikmache zum Systemwechsel?

Die BRD hat ihre Bürger entmündigt

Nach einer Ausweitung der Tests hat die offizielle Zahl der Corona-Infizierten in Deutschland weiter zugenommen. Zum vermeintlichen Hochrisikogebiet wird das AfD-Kernland Sachsen erklärt.

Ein Beitrag von Johannes Schüller

Kleine und mittelständische Unternehmer sowie zahlreiche Angestellte hatten noch im Sommer 2020 Anlaß, Hoffnung zu schöpfen. Nach einem für die wirtschaftliche Existenz vieler Deutscher katastrophalen, von offizieller Seite mit der sogenannten Corona-Pandemie begründeten Lockdown im Frühjahr 2020 beruhigte CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn höchstpersönlich.

„Man würde mit dem Wissen heute, das kann ich Ihnen sagen, keine Friseure mehr schließen und keinen Einzelhandel mehr schließen. Das wird nicht noch mal passieren“, erklärte Spahn noch am 1. September bei einem Aufritt auf dem Marktplatz im nordrhein-westfälischen Bottrop erbosten Bürgern.
Rund drei Monate später waren aus dem Mund des ausgebildeten Bankkaufmanns und ehemaligen Pharmalobbyisten ganz andere Worte zu vernehmen.

Spahn sorgt für Chaos im Gesundheitswesen

„Es macht Sinn, noch mal umfassender, dafür kürzer das Leben ein Stück runterzubringen, Kontakte zu reduzieren, Infektionszahlen runterzuschrauben“, betonte Spahn nun. Bundesweit mußten ab Mitte Dezember viele Einzelhändler wieder schließen, bis schließlich zahlreiche Bundesländer und Kommunen zusätzlich Ausgangsbeschränkungen, Alkoholverbote, verkürzte Schulzeiten und die Maskenpflicht auf öffentlichen Straßen verordneten.
Aufmerksame Beobachter wollten freilich – trotz aller offiziellen Beschwichtigungen – im Sommer die Vorzeichen eines zweiten Lockdowns in Deutschland erkennen. So zeigte sich rasch, daß die von der Bundesregierung angesetzte Obergrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wöchentlich in der kalten Jahreszeit rasch überschritten war. Zwar verfügten die Länder beziehungsweise die Städte und Gemeinden pro forma während der gesamten Corona-Krise über die konkrete Gestaltung und Bestimmung der Corona-Regelungen. De facto wurden aber der Föderalismus sowie das parlamentarische Mitspracherecht in Deutschland im Verlauf der Corona-Krise weitestgehend außer Kraft gesetzt.

Verfassungsdefekt seit 18.11.

Eine rechtliche Grundlage dafür bildet nun das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, das eine veränderte und erweiterte Fassung des Infektionsschutzgesetzes darstellt. Es wurde am 18. November mehrheitlich mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und den Grünen im Bundestag sowie Bundesrat verabschiedet, während wenige Meter entfernt tausende Demonstranten durch Wasserwerfer der Polizei aus dem Regierungsviertel vertrieben wurden.

Den vollständigen Artikel lesen Sie in der ECKART-Ausgabe vom Januar 2021, die sie HIER bestellen können.

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