Monatszeitschrift für Politik, Volkstum und Kultur.

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Achtzig Jahre Nürnberger Urteile

von Mario Kandil

Kalendarium Kandili (80)

Vor nunmehr achtzig Jahren begann am 30. September 1946 die Verkündung der Urteile im Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß und wurde tags darauf abgeschlossen. Diese Verdikte waren laut dem Londoner Statut vom 8. August 1945 definitiv und unanfechtbar.

Zur Verurteilung eines Angeklagten brauchte es bei vier Richtern eine Majorität von drei Voten. Bei zwölf Angeklagten wurde auf eine Verurteilung zum Tod durch den Strang erkannt, sieben Angeklagte bekamen langjährige oder lebenslange Haftstrafen. Nur drei Angeklagte wurden freigesprochen: In den Fällen Hjalmar Schacht und Franz von Papen führte eine Pattsituation (2:2) im Richterkollegium zu einem Freispruch, während sich Hans Fritzsche mit 1:3 Stimmen freigesprochen sah. Im Urteil wurden zudem das Führerkorps der NSDAP, die Gestapo und die SS sowie der SD als verbrecherische Organisationen klassifiziert. Außer Albert Speer und Ernst Kaltenbrunner reichte jeder Verurteilte Gnadengesuche ein, doch wurden diese alle abgelehnt.

Daß dem Londoner Statut rückwirkende Kraft verliehen und erstmals in der Historie der Menschheit „Planung und Führung eines Angriffskrieges“ zum Verbrechen erklärt wurde, wird noch heute – besonders im ab 1945 umerzogenen Deutschland – als unverzichtbare Abrechnung mit dem Nationalsozialismus, aber auch als die Geburtsstunde des modernen Völkerstrafrechtes gelobt. Denn nach Ansicht der Sieger waren die Deutschen so kurz nach dem Krieg und ihrer totalen Niederlage weder willens noch fähig, über die NS-Verbrechen selbst zu Gericht zu sitzen.

Jedoch haben die Verfahren von Nürnberg weitere Kriege bis heute nicht verhindert. Auch waren sie keineswegs der Beginn des modernen Völkerstrafrechtes. In ihnen obsiegte vielmehr der damalige sowjetische Standpunkt, daß ein Prozeß weit eher der Politik der Regierung als der Gerechtigkeit zu dienen habe. Nicht nur Erich Kästner, der gewiß kein NS-Sympathisant war, urteilte: „Über der ganzen Nürnberger Urteilsfällung steht der Geist der Rache.“ Ohne die heute übliche Hypermoral ist mit Hellmut Diwald festzuhalten, „daß in den meisten Anklagepunkten eine unhaltbare Vermischung von rechtlichen und moralischen Anklagen vorlag, daß Vorwürfe ethischer Natur umgemünzt wurden in strafbare Handlungen“. Nicht erstaunlich, da nicht nur den US-Besatzungstruppen eingeschärft wurde, „Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als besiegter Feindstaat.“

Über den Autor:

Dr. phil. Mario Kandil M.A., geb. 1965, studierte in Aachen Mittlere und Neuere Geschichte, Alte Geschichte und Politische Wissenschaft und promovierte in Hagen. Nach langjähriger Tätigkeit im universitären Bereich und in der Erwachsenenbildung heute freier Historiker und Publizist. Forschungsschwerpunkte: Zeitalter der Französischen Revolution und Napoleons I. sowie der Nationalstaaten, Weltkriege und Kalter Krieg.

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