von Robert Rediger
Der lange Schatten der Option
Die Südtiroler Option, unmittelbare Folge der Berliner Vereinbarung vom Juni 1939 sowie des Hitler-Mussolini-Abkommens vom Oktober desselben Jahres, führte zu einem beispiellosen Aderlaß für Südtirol. Obgleich sich rund 86 % der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung für die Auswanderung entschieden hatten, verließen letztlich nur rund 75.000 Personen das Land sowie einige weiter südlich liegende Sprachinseln. Die unter großem Druck erzwungene Entscheidungsfindung hinterließ tiefe Spaltungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen – von der Familie bis zur Volksgemeinschaft –, deren Reminiszenzen als Teil des kollektiven Gedächtnisses der Südtiroler fortlebten. Doch die Optionsgeschichte endet keinesfalls mit dem Massenexodus, sondern erst mit der nachfolgenden Phase von Entscheidungsfindung und Rückkehr, in der Forschung als „Rückoption“ bezeichnet. Diese läßt sich grundsätzlich in zwei Abschnitte unterteilen: eine rund dreijährige Periode der Illegalität sowie die daran anschließende legale Rücksiedelung.
Bei Nacht und über die grüne Grenze „illegal“ zurück in die Heimat
Als „illegal“ galten jene Rücksiedler, die zwischen Kriegsende und 1948 nach Südtirol zurückgekehrt waren – mangels einer rechtsverbindlich-politischen Lösung der Optantenfrage. Die Rückkehrer passierten überwiegend in Brennernähe, meist bei Nacht und durch unwegsames Gelände, die „grüne Grenze“. Diese entbehrungsreiche Überquerung forderte vereinzelt auch Todesopfer; zeitweilig etablierte sich zudem ein organisierter Menschenschmuggel. Vor allem jüngere Einzelpersonen nahmen die damit verbundenen Risiken in Kauf und fanden nach erfolgreicher Rückkehr oft bei Verwandten oder Bekannten Quartier. Das Heimkommen der illegalen Rücksiedler vollzog sich weitgehend abseits der Öffentlichkeit, zurückzuführen auf ihre dezentrale Streuung über das gesamte Land. Da die volkswirtschaftliche Ausgangslage in Südtirol nach Kriegsende verhältnismäßig gut war, blieben die illegalen Rücksiedler weitgehend von offenem Konkurrenzkampf um Wohnraum und Arbeit verschont. Ihre genaue Anzahl läßt sich heute nicht mehr rekonstruieren, mehrere Historiker nennen jedoch eine Zahl in der Größenordnung von rund 10.000 Personen.
Erst Anfang 1947 wurden bilaterale, großteils schwierige Verhandlungen zwischen Österreich und Italien zur Klärung der Situation aufgenommen. Das daraus resultierende Optantendekret vom Februar 1948 eröffnete ausgesiedelten Optanten die Möglichkeit, binnen eines Jahres ihre Optionsentscheidung zu revidieren und damit die italienische Staatsbürgerschaft – und mit ihr wesentliche Bürgerrechte – wiederzuerlangen. Die Entscheidungsfindung unterlag dabei einer Reihe externer Einflüsse: Österreich kombinierte Zwangsmaßnahmen mit Anreizen, die Südtiroler Volkspartei und der frisch gegründete Gesamtverband der Südtiroler warben aktiv für die Rückoption, während Italien aus sozioökonomischen wie ethnopolitischen Gründen die Zahl der Rücksiedler möglichst niedrig halten wollte und gezielt Rechts- und Planungsunsicherheit erzeugte. Die legale Rücksiedelung begann offiziell mit dem großangelegten Empfang des ersten Rücksiedelungstransportes im Juni 1949 am Bozener Bahnhof. Insgesamt kehrten zwischen 1949 und 1958 rund 9.600 Optanten legal nach Südtirol zurück, die überwiegende Mehrheit davon bis 1952. Danach nahm der Rücksiedelungsdruck rasch ab – nicht zuletzt deshalb, weil viele Optanten nach bis zu zehn Jahren in der neuen Heimat bereits sozial verwurzelt waren, die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten hatten und eine Rückkehr schlicht nicht mehr anstrebten.
Die gesellschaftliche Wiedereingliederung vieler Rücksiedler wurde durch strukturelle Faktoren erheblich erschwert. Industrie und öffentliche Verwaltung wurden nahezu vollständig von Italienern dominiert. Vertrauliche Regierungsdokumente belegen, daß diese Situation keineswegs dem Zufall geschuldet war, sondern auch in der Nachkriegszeit Teil einer bewußten „51-Prozent-Politik“ zur Herbeiführung einer italienischen Bevölkerungsmehrheit war. Staatliche Arbeitsbeschaffungs- und Wohnbauprogramme waren überdies ausschließlich für zugewanderte Italiener vorgesehen; die für Rücksiedler dringend benötigten Wohnungen wurden erst ab 1952 gebaut, als der Rücksiedelungsstrom bereits wieder abebbte. Diese anhaltende Repression gegenüber der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung sollte letztlich mit zu den Bombenanschlägen führen, die im Laufe der 1960er-Jahre ihren Höhepunkt fanden.