Von der Zeit an, als dieser Landstrich von den Römern „Boierwüste“ genannt wurde, bis zur nicht unproblematischen Taufe in „Burgenland“ und dem Gefecht bei Kirchschlag vergehen über 2.100 Jahre. Nun wohnen in jener so lange umkämpften Landschaft des Ostalpenraums keine Kelten mehr (sie sind übrigens auch nicht die Stammväter der Bajuwaren, wie man lange geglaubt hat), sondern „Heanzen“, und sie bilden Österreichs östlichstes Bundesland.
Bis zur Unterzeichnung des Venediger Protokolls im Oktober 1921 ist es jedoch für die deutschen Bewohner des westungarischen Gebietes ein langer und entbehrungsreicher Weg. In das in Marken organisierte Oberpannonien werden bereits im Frühmittelalter von adeligen und geistlichen Grundherren unter dem Oberbefehl des Markgrafen von Oberpannonien bayerische Bauern als Kolonisten angesiedelt. Im 9. Jahrhundert gab es eine Welle umfangreicher Landschenkungen durch die karolingischen Könige, die eine intensive deutsche Kolonisation bewirkten, die von der Oberschicht des Adels gefördert wurde, indem sie ihnen gewisse Freiheiten gewährte. Die Jobagionen genannten Grenzwächter trotzten Tartaren- und Türkeneinfällen sowie innerungarischen Adelskämpfen und hielten dem Boden ihrer Ahnen über Jahrhunderte die Treue. Sie bildeten den deutschen Grundstock, den auch die Wirren der mongolischen und ungarischen Einfälle nicht beirren konnte.
Eine weitere, stärkere Öffnung für Kolonisten hing schließlich mit der Veränderung des Grenzwächtersystems zusammen, das sich hin zum Ausbau von exponierten Burgen umwandelte, wobei sich vor allem die einheimische Grenzwächterfamilie Osl um die Kolonisierung mit deutschen Bauern
besonders bemühte. Aus dem fränkisch-deutschen Lehenswesen eingewandert und mit relativ großzügigen Freiheiten ausgestattet erfuhren die Jobagionen schon bald eine signifikante Verschlechterung der bäuerlichen Freiheiten. Spätestens im Verlauf des 17. Jahrhunderts wandelte sich die Erbuntertänigkeit der Grundhörigen in eine Form bäuerlicher Unfreiheit mit dominanten Elementen der persönlichen Abhängigkeit (Leibeigenschaft). Diese gesteigerte herrschaftliche Gewalt beschränkte die Rechtsfähigkeit der Bauern und erstreckte sich über Heirats-, Berufs- und Eigentumsfragen. Diese besonders ausgeprägte grundherrliche Willkür läßt sich bezeichnenderweise vor allem im habsburgisch kontrollierten West-, Oberungarn und Siebenbürgen feststellen, wo die untertänigen Bauern zu mehreren Frondiensten pro Woche herangezogen wurden und damit einer nahezu unmöglichen Belastung ausgesetzt wurden. Anstelle der Geldrente trat wieder die Naturalrente. Dieser rückständige und unerträgliche Zustand änderte sich erst mit den Josephinischen Reformen 1785, die bäuerliche Unfreiheit wiederum endete definitiv erst mit 1848. Doch die von Kaiser/König Ferdinand I. erlassenen Aprilgesetze ließen vor allem in Fragen der inneren Verwaltung und des Verhältnisses zu.
Von der Revolution 1848 zum Dualismus von 1867
Nachdem Ferdinand noch 1848 ausgerechnet den Ban von Kroatien zum bevollmächtigten Kommissär in Ungarn und damit zum Stellvertreter des Königs ernannte, kam es im Herbst zum bewaffneten Konflikt. Wenige Monate später, als Kaiser Franz Joseph den Reichstag zu Kremsier auflöste und mit der neuen Verfassung Ungarn zu einem Kronland degradierte, erklärte der ungarische Reichstag schließlich eine Unabhängigkeitserklärung. Nach der militärischen Niederwerfung mit der Hilfe Rußlands wurde Ungarn – mit der Einläutung des Neoabsolutismus – unter eine absolut regierende Verwaltung gestellt. Dies hatte zur Folge, daß Ungarn auf die 1860 (Oktoberdiplom) und 1861 (Februarpatent) eingeleiteten bzw. angekündigten Zugeständnisse mit anarchistischen Ausschreitungen antwortete. Der zehnjährige Absolutismus hatte einen zu großen Haß aufgestaut. Sechs Jahre später kam es daher zu Verhandlungen zwischen der Wiener Regierung und den ungarischen Ministern, die durch die Verabschiedung der neuen Verfassung und die Einführung der konstitutionellen Monarchie bekanntlich im sogenannten Dualismus endeten.
Nationalitätenkonflikt auch in Deutsch-Westungarn
Diesmal konnten damit die Ungarn ruhiggestellt werden, doch der bereits lange schwelende ethnische Konflikt („Nationalitätenkonflikt“) zwischen deutschen Westungarn und Magyaren begann mit der Jahrhundertwende in eine kritische Phase einzutreten. Grund dafür war die sogenannte Magyarisierung, der versuchte historische Prozeß der Umvolkung nichtmagyarischer Volksgruppen und ihrer Eingliederung in die magyarische Kultur- und Sprachgemeinschaft. In den ländlichen Gegenden waren die Versuche der sprachlichen und volklichen Angleichung jedoch kaum erfolgreich, so also vor allem im heute burgenländischen Gebiet.
Das Nationalitätenproblem schuf einen permanenten Unruheherd.
Der Zerfall der Donaumonarchie nach dem Ersten Weltkrieg ließ natürlich die Frage der zukünftigen Staatszugehörigkeit der vorwiegend von Deutschen besiedelten Landschaften Westungarns aufkommen. Bereits 1907 wurde in Wien der Verein zur Erhaltung des Deutschtums in Ungarn gegründet, doch sein Wirkbereich beschränkte sich auf Wien und konnte den burgenländisch-westungarischen Raum nicht erreichen. Die dort ansässigen Deutschen waren größtenteils Bauern, Landwirte, Gewerbe- und Industriearbeiter, die nicht die Zeit und die Muße hatten, sich für derlei politische Belange aus der Residenzstadt zu interessieren. Doch das änderte sich mit dem Desaster des Ersten Weltkrieges.
„national zu Deutschösterreich“
Nachdem am 16. 11. 1918 die ungarische Republik ausgerufen worden war, heißt es in der Staatserklärung der Republik Deutschösterreich zehn Tage später: „Die geschlossenen deutschen Siedlungsgebiete der Komitate Preßburg, Wieselburg, Ödenburg und Eisenburg gehören geographisch, wirtschaftlich und national zu Deutschösterreich, (und) stehen seit Jahrhunderten in innigster wirtschaftlicher und geistiger Gemeinschaft mit Deutschösterreich“. Das hatten selbst die Deutschwestungarn gehört und veranstalteten die ersten proösterreichischen Kundgebungen.
Am 6. Dezember 1918 wird – nicht wenig zur Verwunderung der Kollegen in Wien – in Mattersburg durch den zuvor gegründeten „Deutschen Volksrat für Westungarn“ die Republik „Heinzenland“ gegründet. Der undurchdachte Versuch scheiterte jedoch durch militärische Intervention am nächsten Tag. Zugleich gab es im Süden heimliche Anschlußbestrebungen an die Steiermark, angeführt durch Karl Wollinger. Dazu muß festgehalten werden, daß die Beamten und der Klerus eine Lösung dieses Problems nur in einer Autonomie Deutschwestungarns sahen. Diese Idee nahm der Deutsche Volksrat für Westungarn auf und berief einen Deutschen Volkstag nach Ödenburg ein, auf welchem die ungarische Regierung per Beschluß aufgefordert wurde, ein Autonomiegesetz vorzulegen. Ansonsten würde Deutschwestungarn den Anschluß an Österreich vollziehen.
Dem Druck des Ultimatums mußte sich Ungarn schließlich beugen, erließ am 27. Jänner 1919 das „Volksgesetz über die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes des deutschen Volkes in Ungarn“ und richtete ein deutsches Gouvernement ein – Géza Zsombor wurde zum Gouverneur ernannt. Das Tribunal der Siegermächte sprach schließlich – aus rein machtpolitischen Überlegungen – Deutschwestungarn der Republik Deutschösterreich zu. Der am 10. September 1919 unterschriebene Friedensvertrag sah schließlich ein zugesprochenes Gebiet in einem Umfang von 4.320 km² mit 340.000 Einwohnern vor. Die neue ungarische Regierung unter Admiral Horthy empfand den Vertrag jedoch als Provokation und Erniedrigung. Doch allem Widerstand und Gesprächen mit anderen Ländern zum Trotz wurden am 26. 7. 1921 in Paris die Ratifikationsurkunden ausgetauscht, und das „Heinzenland“ wurde an Österreich übergeben.
Militärische Scharmützel
Die geordnete Übergabe am 28. wurde jedoch von zahlreichen Scharmützeln der österreichischen Militärs mit ungarischen Freischärlern gestört, was schließlich im Gefecht bei Kirchschlag am 5. September kulminierte. Die österreichischen Truppen siegten zwar, doch die Ungarn schlugen drei Tage später mit Unterstützung in Ödenburg zurück, woraufhin die österreichischen Kolonnen mitsamt ihrer neu eingerichteten Landesverwaltungsstelle flüchteten und schließlich von Wien zurückbeordert wurden. Abermals mußte ein diplomatisches Gremium den Vermittler spielen, und die neuen geopolitischen Voraussetzungen spielten diesmal Ungarn in die Hand. Bundeskanzler Schober mußte resignierend im „Venediger Protokoll“ am 13. Oktober 1921 einer Volksabstimmung in Ödenburg und acht benachbarten Landgemeinden zustimmen.