Monatszeitschrift für Politik, Volkstum und Kultur.

Deutsche Heimatvertriebene sind Opfer und keine Täter!

Ein deutscher Historiker widerlegt Mary Fulbrook

von Markus Pruss

In der sechsten Ausgabe von SPIEGEL GESCHICHTE mit dem Titel Verlorene Heimat. Flucht und Vertreibung. Hitlers Krieg und die Folgen von Ende 2023 findet sich auf den Seiten 38 bis 43 ein Essay von Mary Fulbrook. Er trägt den Titel Wer Wind sät, wird Sturm ernten und den Untertitel „Die Vertreibung von etwa 14 Millionen Deutschen aus den Ostgebieten hätte es ohne die Verbrechen der Nationalsozialisten nicht gegeben. Doch das wird gern verdrängt“. Der Autor hat sich mit diesem „Schuld und Sühne“-Essay von Mary Fulbrook auseinandergesetzt und zu acht Fulbrook-Thesen jeweils eine Gegenthese formuliert. In dieser Zusammenfassung werden die zwei Hauptthesen vorgestellt:

1. Fulbrook-These: Aufgrund vorheriger Vertreibungen durch das NS-Regime und infolge des „Heim ins Reich“-Programms sind deutsche Vertriebene keine Opfer, sondern eine Art „Tätervolk“, das kein Mitleid verdient.

Gegenthese: Deutsche Heimatvertriebene sind Opfer und keine Täter.

Das Schlagwort „Tätervolk“ besagt, daß eine Ethnie sowohl moralisch als auch genetisch für die Verbrechen ihrer Vorfahren kollektiv schuldig sei. Die Kollektivschuld aller deutschen Menschen wurde bereits in den Urteilen der Nürnberger Prozesse zurückgewiesen. Nach den 50 Thesen zur Vertreibung der Deutschen des Völkerrechtlers Alfred M. de Zayas gelte das Völkerrecht gleichermaßen für alle. „Darum sind die Staaten erga omnes verpflichtet, die Normen des Völkerrechtes konsequent anzuwenden, ohne willkürliche Ausnahmen. Ein Staat gefährdet die Rechtssicherheit und stellt die Glaubwürdigkeit der völkerrechtlichen Rechtsordnung infrage, wenn er nach unterschiedlichen Maßstäben handelt. Völkermord und Verbrechen gegen die Menschheit müssen stets verurteilt werden, unabhängig von der Nationalität der Opfer.“ Der Begriff „Tätervolk“ dürfe daher keine Verwendung mehr im Kontext der Vertreibung finden, da diese rassistische und pauschalisierende Schuldzuweisung gegen ein ganzes Volk eine Verletzung der Menschenrechte bedeute.

2. Fulbrook-These: Die Deutschen aus den Ostgebieten sind selbst schuld an ihrer gewaltsamen Vertreibung, weil sie in diesen Gebieten als Unterdrücker auftraten.

Gegenthese: Die nationalsozialistische Politik und damit verbundene Verbrechen waren nur Anlaß und nicht Ursache der Vertreibung.

Im Eckpunktepapier der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) wird die Ursache der Vertreibung der Deutschen in der Folge der nationalsozialistischen Politik betrachtet. Nach den „50 Thesen zur Vertreibung der Deutschen“ des Völkerrechtlers Alfred M. de Zayas dürfe die Vertreibung „nicht als eine Frage von Schuld und Sühne“ betrachtet werden. „Zutreffend muß vielmehr gesagt werden, daß die nationalsozialistische Politik und damit verbundene Verbrechen nur Anlaß für die Vertreibung, die eigentlichen Beweggründe jedoch anderer Art waren.“ Die Situation der totalen Niederlage der Deutschen im Jahr 1945 ermöglichte es, die seit 1918 gehegten Vertreibungspläne des polnischen und tschechischen Staates umzusetzen. Die Ursache der Vertreibung lag daher in der freien Entscheidung der Vertreiberstaaten, sich die Vertreibung zum Ziel zu machen. Nach dem allgemein gültigen Grundsatz, daß vorangegangenes Unrecht nicht mit neuem Unrecht gerechtfertigt werden könne, rechtfertigt auch das nationalsozialistische Unrecht der Besatzung nicht die völkerrechtswidrige Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten. „Für das Unrecht ist derjenige, der es begeht, jeweils alleine verantwortlich; er kann diese Verantwortung nicht mit dem Unrecht anderer von sich abwälzen.“


Wer also den Opfern von Flucht und Vertreibung vorgibt, sie wären selbst schuld daran, daß sie aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit verfolgt, vertrieben und einem Völkermord ausgesetzt wurden, betreibt eine gefährliche „Opferbeschuldigung“ (Victim Blaming). Mit der Methode einer „Täter-Opfer-Umkehr“, wird die Schuld und Verantwortung der Vertreiberstaaten – sowie der einzelnen Täter in den Reihen der Rotarmisten und Partisanen – auf die Opfer von Vertreibung und Vergewaltigung abgewälzt. Man kann den Essay von Mary Fulbrook also als eine Art „Psy-Ops“ verstehen, mit denen die Vertriebenen und ihre Nachkommen eingeschüchtert werden sollen, um die fehlende Strafverfolgung sowjetischer Vertreibungsverbrechen zu akzeptieren und die Aufarbeitung der „weißen Flecken“ der „wilden Vertreibungen“ in den Vertreiberstaaten zu verhindern. Die Vertreibungstäter werden damit geschützt, und das Leid der Opfer der Vertreibung wird mit Scham und Zweifel verstärkt. Mary Fulbrook schafft damit eine Klassifizierung der Opfer und führt zu einer Opferkonkurrenz. Demnach seien die Opfer des Nationalsozialismus’ Opfer erster Klasse, an deren Schicksal ständig erinnert werden müsse, und die Vertriebenen Opfer zweiter Klasse, deren Schicksal ausgegrenzt, relativiert oder legitimiert werden könne.
Das langjährige Vorstandsmitglied der Österreichischen Landsmannschaft, Helmut Müller, mahnte: „Auch ein erschlagenes deutsches Kind hat genauso gelitten wie ein jüdisches. Der Mord an den Kindern einer Seite darf daher nie durch Mord an den Kindern der anderen Seite gesühnt werden. Wer dies tut oder entschuldigt, begibt sich auf ein Niveau, das nicht mehr menschlich ist.“ Die Verbrechen des NS-Regimes dürfen nicht dazu dienen, begangenes Unrecht an den Vertriebenen aus den Ostgebieten zu relativieren. Die Verharmlosung des Völkermordes an den deutschen Vertriebenen führt zu einer unmenschlichen Verhöhnung gegenüber den Opfern eines Genozids.
Auch lassen sich die massenhaften Vertreibungen und Schändungen in den deutschen Ostgebieten nicht allein mit „Rache“ für vorangegangene Verbrechen der Deutschen erklären. Bei diesen wochenlangen Exzessen wurde nicht nach vorheriger Schuld oder Unschuld geprüft, sondern nur auf den Wohlstand der Opfer geachtet, um sich selbst zu bereichern. Somit läßt sich die Vertreibung der Deutschen auch nur zum Teil mit Rache bzw. Vergeltung für vorherige Unterdrückung in den deutschen Ostgebieten und besetzten Ländern erklären. Zum einem spielte persönliches Macht- bzw. Besitzstreben von Zivilpersonen, die sich an der Vertreibung beteiligten, eine Rolle, andererseits lagen aber auch die Bestrebungen, die ethnischen Minderheiten für einen „homogenen“ Nationalstaat zu beseitigen im politischen Kalkül der Vertreiberstaaten. Alfred M. de Zayas betont: „Eine Strafe, die von der Berücksichtigung persönlicher Schuld und der Verhältnismäßigkeit der Mittel absieht, ist juristisch und moralisch nicht vertretbar.“

Gegenthese: Die Vertreibung der Deutschen muß geächtet und in einem Unrechtszusammenhang aufgezeigt werden.

Die Flucht und Vertreibung der Deutschen läßt sich nicht alleine mit dem vom nationalsozialistischen Deutschland ausgegangenen Eroberungs- und Vernichtungskrieg erklären, sondern steht im Kontext der panslawistischen Eroberungs- und Nationalitätenkonflikte. Die Vertreiberstaaten strebten seit dem Ersten Weltkrieg nach ethnisch reinen Nationalstaaten. Dabei etablierte sich die Umsiedelungspraxis als Instrument der europäischen Politik. Da den Vertreibungen der Deutschen seitens der Vertreiberstaaten auch nicht die persönliche Schuld der Opfer, sondern allein die ethnische Zugehörigkeit zugrunde lag, bedarf es vielmehr einer musealen Ausrichtung in einem vielseitigen sowie wechselseitigen Unrechtszusammenhang der in dieses Geschehen verwickelten Staaten.
Nur eine wissenschaftliche Aufarbeitung und eine Vergangenheitsbewältigung der „weißen Flecken“ der Nachkriegsgeschichte in den sowjetischen besetzten Ostgebieten seitens der Polen und Tschechen bzw. eine Enttabuisierung des von den Alliierten begangenen Unrechtes wird eine einseitige Geschichtsschreibung aus der Per­spektive der Vertreiberstaaten verhindern.

Über den Autor:
Markus Pruss ist ausgebildeter Historiker aus Münster mit den Schwerpunkten osteuropäische Geschichte sowie Flucht und Vertreibung der Deutschen. Zuletzt schuf Pruss Oktober ’44: Die Befreiung von Nemmersdorf (Hydra Verlag), wo das damalige Geschehen als Comic samt ausführlichem Anhang zu Quellen und Forschungsergebnissen dargestellt wird.

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