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Der neue EU-Migrationspakt

Sollen Europäer längerfristig ihren Kontinent an Einwanderer abtreten?

Ein Beitrag von Julian Bauer

2015 erlebt Europa einen regelrechten Asyl-Tsunami: An den EU-Außengrenzen werden 1,83 Millionen illegale Grenzübertritte verzeichnet, die Grenzen existieren als solche nicht mehr, die Nationalstaaten winken ohnmächtig Migranten weiter. Ratlos blickt man in Richtung der Juristen, die lediglich darauf hinweisen, daß die Genfer Flüchtlingskonvention nie für ein solches Szenario ausgelegt gewesen sei. Nun wurde von der EU-Kommission ein neuer Migrationspakt vorgestellt.

Der Unmut der autochthonen Europäer über diese ungebetene Masseneinwanderung mit all ihren Konsequenzen richtete sich auch gegen EU-Institutionen, da sich die EU-Außengrenzen eher als Transit- und Willkommenszonen entpuppten und sich das Schengenabkommen als unbrauchbar erwies. Nun zeigte sich, daß der europäische Grenzschutz praktisch nie existiert haben dürfte. Das vorgeschossene Vertrauen war dahin und wandelte sich in tiefes Mißtrauen gegenüber Brüssel. Nachdem die Mitgliedsländer mit dem Schengener Abkommen die Kompetenzhoheit über die eigenen Grenzen an Brüssel abgegeben hatten, fühlten sich einige – gerade unter den Osteuropäern – verraten, da die EU auf der anderen Seite ihre versprochenen Hausaufgaben nicht zu machen gewillt oder fähig war.
Die Mitgliedsstaaten waren zudem aufgrund des EU-Regelwerks geblendet und unvorbereitet. Denn im Falle von Flüchtlingsbewegungen sollte eigentlich die Dublin-Verordnung greifen, diese wurde aber außer Kraft gesetzt, da sie für die überforderten Grenzländer praktisch nicht mehr anwendbar war.

Seit 2015 ungebremste Masseneinwanderung

Dieses rechtliche Vakuum etablierte sich binnen kürzester Zeit zu einer unhinterfragten Normalität, zumal die EU auch nicht gewillt zu sein schien, Dublin-III wieder zur Anwendung zu bringen. Dabei zeigte sich im Laufe der Jahre 2015, 2016 und den Folgejahren, wohin es die Massen an Migranten eigentlich zog: In Länder mit großzügigen Sozialsystemen wie Österreich, BR-Deutschland oder Schweden. Diese mußten den Großteil der illegalen und legalen Migranten nun schultern. Rückblickend urteilte die Europäische Kommission 2017 untertreibend wie trocken: „Die Migrationsherausforderung hat Defizite im europäischen Asylsystem aufgezeigt“ und die EU sei „zum Handeln gezwungen“. Doch wie dieses Handeln aussehen sollte, darüber gab es grundverschiedene Ansichten; der Vorschlag zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), den die Kommission als erste Reaktion auf die Krise 2016 vorlegte, fand innerhalb der Mitgliedsländer keine Einstimmigkeit. Der Vorschlag beinhaltete nämlich eine Änderung der Dublin-Verordnung und damit einhergehend einen Verteilungsschlüssel.

Dublin-III und das Durchwinken

Der Hintergrund davon war der Umstand, daß die geltende Dublin-III-Verordnung, nach der jener Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, in welchem der Flüchtling zuerst europäischen Boden betreten hat, praktisch ausgesetzt war, indem die Länder an den EU-Außengrenzen die Migranten einfach ‚durchwinkten‘. Das Irrwitzige daran ist nun, daß dies rechtlich möglich war. Das wurde 2017 in einem Gutachten der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston, nochmals bekräftigt. Demnach müßten jene Länder, in denen die Migranten ihre Asylanträge stellen, diese auch bearbeiten, selbst wenn sie nicht das erstbetretene EU-Land gewesen seien. Das heizte nun die Diskussion rund um eine Reform der gemeinsamen Asylpolitik zusätzlich an; die Länder, allen voran jene an den Außengrenzen, drängten auf EU-Ebene nach einer einheitlichen Lösung, zumal sich die Dublin-Verordnung als Scheingebilde ohne rechtliche Wirksamkeit und der Grenzschutz als nicht vorhanden erwiesen hatten.


Ein effektiver Grenzschutz fehlt nach wie vor

Während sich die Mitgliedsländer gegen die vorgeschlagene Reform der GEAS aussprachen, einigten sie sich 2016 für eine Verbesserung und Aufstockung der Europäischen Grenz- und Küstenwache. Demnach solle die neue Grenzschutzagentur (Frontex) bis 2027 mit einer ständigen Reserve von 10.000 Grenzbeamten ausgestattet werden. Weshalb dieses simple Unterfangen jedoch diese überraschend lange Vorlaufzeit benötigt, ist nicht bekannt.
2019 sprachen sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments schließlich für eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel für Migration und Grenzschutz aus. Diese Erhöhung ist jedoch aktuell nicht sicher, da im neuen mehrjährigen Finanzrahmen nun enorme Mittel zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie eingerechnet wurden und man daher hier und dort Abstriche machen mußte.

Das Sars-Cov-2-Virus dürfte auch Schuld gewesen sein, daß das bereits lange angekündigte neue Migrationspaket, ein Kind des deutschen Vorsitzes, erst mit satter Verspätung der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Am 23. September präsentierte die Kommission schließlich das lang erwartete sogenannte „neue Migrations- und Asylpaket“ und wartete sogleich mit der Ansage auf, damit vor allem für verbesserte und raschere Asylverfahren sorgen zu wollen.
Tatsächlich muß bei dem Dokument die Betonung auf „Paket“ liegen, da es sich eigentlich um eine Ankündigung von verschiedensten Richtlinien und Verordnungen handelt und in einem nahezu utopischen Ansatz die gesamte Asylpolitik auf gänzlich neue Beine zu stellen versucht.
Demnach sollen ausnahmslos alle Ankommenden an der EU-Außengrenze einer Art Vorprüfung unterzogen werden, bei welcher sie registriert und ihre Identitäten festgestellt werden. Zudem sollen eine Sicherheitsüberprüfung und ein Gesundheitscheck stattfinden.


Verkürzte Grenzverfahren = Schlupflöcher

Dieses Prozedere soll binnen fünf Tage erledigt sein. Neu ist ferner die Einführung eines verkürzten Grenzverfahrens. Dies regelt, daß ein „irregulär“, also illegal die Grenze Übertretender nicht sofort abgeschoben werden soll, sondern bei Vorliegen von bestimmten Kriterien – wie Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Täuschung der Behörden mit falschen Informationen oder Herkunft aus einem Drittland mit allgemein niedriger Anerkennungsrate – zunächst ein Kurzverfahren von zwölf Wochen klären soll, ob ein Bleiberecht überhaupt vorliegt. Bis dahin solle der Migrant als „nicht eingereist“ gelten. Ausnahmen davon sollen jedoch Minderjährige und Familien mit Kindern bilden, sowie wenn ein Mitgliedsland der Meinung ist, daß im Falle eines negativen Bescheids eine Rückführung nicht möglich sei, da der Drittstaat nicht kooperiere.

Solidaritätsmechanismus soll EU-weite Verteilung erzwingen

Den zweiten großen Punkt bildet der „Solidaritätsmechanismus“: Demnach sollen, sobald in einem Land der Migrationsdruck stark ansteigt (Krisenmechanismus), die Migranten verpflichtend auf andere Länder aufgeteilt werden, welche folglich für die weitere Aufnahme oder Abschiebung zuständig sind. Das Dublin-Abkommen wird im Zuge dessen abgeschafft und durch ein neues Abkommen ersetzt. Ein drittes Unterfangen bildet eine stärkere Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Das soll die Rückführung erleichtern, aber auch die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen oder Visa von Staatsangehörigen dieser Drittländer.

Darunter fällt auch die Schaffung von „legalen Reiserouten“, angeblich um Schlepperwesen und Seeunglücke zu verhindern, was tatsächlich wohl eher neue Anreize für die Einwanderung schaffen wird. Selbiges darf auch von einem „verstärkten Einsatz von europäischer Seenothilfe“ erwartet werden, wie es an anderer Stelle heißt.

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